Wer 21 Jahre alt ist, darf Mitglied in unserem Cannabis Social Club werden. Die Mitglieder müssen zudem über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügen. Mehrfachmitgliedschaften in mehreren Anbauvereinigungen sind ausgeschlossen. Außerdem haben Cannabis Social Clubs eine Mindestlaufzeit von drei Monaten für die Mitgliedschaftsdauer. Anbauvereinigungen haben eine Mitgliederbegrenzung von maximal 500 Personen. Eine Person kann nur einem Club angehören.
Volljährigen Mitgliedern über 21 Jahren können täglich bis zu 25 Gramm und monatlich maximal 50 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch überlassen werden, während Personen zwischen 18 und 21 Jahren gewissen Einschränkungen unterliegen (bis zu 25 Gramm täglich und maximal 30 Gramm monatlich, wobei der THC-Gehalt 10% nicht überschreiten darf). Wir planen allerdings nicht, Personen unter 21 Jahren aufzunehmen. Weiterhin dürfen für den privaten Anbau monatlich bis zu höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergegeben werden. Der Club muss alle ausgegebenen Mengen von Samen, Stecklingen und Blüten dokumentieren, so wie auch andere alle anderen Lagerbewegungen. Jährlich wird der Behörde die Gesamtmenge der Ernten und des verteilten Cannabis gemeldet, wobei persönliche Daten geschützt bleiben.
Die Kosten einer Mitgliedschaft bei uns setzen sich zusammen aus der einmaligen Aufnahmegebühr von 99,00€ und einem jährlichen Beitrag von 50,00€. Dein Cannabis erhältst du dann zum Selbstkostenpreis von voraussichtlich 5-6€ je Gramm. Bitte beachte, dass die Gebühr vorab entrichtet werden muss, denn sie fließt in die Kosten und Anschaffungen für den Anbau des Cannabis für die Mitglieder des Social Clubs ein.
Der Anbau in Clubs ist erlaubt, der Konsum jedoch verboten. Cannabis kann in einem separaten Raum außerhalb des Clubs allerdings konsumiert werden, wenn er außer Sichtweite und in einem Abstand von mindestens 100 Metern um den Eingangsbereich der Anbauvereinigung ist.
Mit jeder ausgegebenen Packung müssen umfassende Informationen zu den Produkten in Beipackzetteln bereitgestellt werden mit Angaben zu Sorte, Erntedatum, Gewicht, Mindesthaltbarkeitsdatum, THC- und CBD-Gehalt und Hinweisen zu Risiken.
Nein. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis an Mitglieder oder sonstige Personen weder versenden noch liefern oder liefern lassen. Eine Ausgabestelle zur Abholung ist geplant. Lediglich der Versand und die Lieferung von Cannabissamen an Mitglieder der Anbauvereinigung, andere Anbauvereinigungen sowie an Nicht-Mitglieder ist zulässig. Dabei sind unter anderem aufklärende Informationen beizulegen.
Bitte besuche hierzu auch die Webseite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html